Achtung bei diesem Sonderfall
Vor der eigenen Einfahrt parken: Ist das erlaubt?
07.11.2024 – 15:57 UhrLesedauer: 2 Min.
Viele Autofahrer stehen vor einem Dilemma: Darf man vor der eigenen Einfahrt parken oder nicht? Die Antwort ist nicht so einfach, wie man denkt.
Wer mit dem Auto nach Hause kommt, stellt es oft erst einmal vor der eigenen Einfahrt ab. Aber ist das überhaupt erlaubt? Vor allem in engen Straßen birgt das Parken vor Einfahrten einige Tücken. Welche Regeln gelten und wann Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet grundsätzlich das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Der Grund liegt auf der Hand: Einfahrten sollen jederzeit frei zugänglich sein.
Eine Ausnahme gilt jedoch für die eigene Einfahrt. Denn wer dort parkt, hindert schließlich niemanden an der Zufahrt aufs eigene Grundstück. Deshalb darf das eigene Auto vor der eigenen Einfahrt stehen – mit einer wichtigen Einschränkung.
Denn führt die Einfahrt über einen abgesenkten Bordstein, dann sieht die Sache anders aus. Abgesenkte Bordsteine dienen der Barrierefreiheit und erleichtern Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen das Überqueren der Fahrbahn. Die Straßenverkehrsordnung verbietet hier ausdrücklich das Parken – auch vor der eigenen Haustür.
Wer sein Fahrzeug dennoch vor einem abgesenkten Bordstein abstellt, riskiert ein Bußgeld von mindestens zehn Euro. Im schlimmsten Fall wird das Auto sogar abgeschleppt. Und dann wird es richtig teuer.
Denn wird ein falsch geparktes Auto abgeschleppt, muss der Halter in der Regel mit 100 bis 300 Euro für das Abschleppen rechnen. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren und das Bußgeld für den Parkverstoß (je nach Situation 20 bis 100 Euro, siehe Tabelle). Insgesamt können so schnell Kosten von 400 Euro und mehr entstehen. Wer Ärger vermeiden will, parkt deshalb lieber woanders – zum Beispiel in der eigenen Einfahrt.