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You are at:Home»Panorama»„Kettensägen-Prozess“: Jens Lehmann geht in Berufung
Panorama

„Kettensägen-Prozess“: Jens Lehmann geht in Berufung

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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„Kettensägen-Prozess“: Jens Lehmann geht in Berufung
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WM-Held Jens Lehmann soll auf dem Grundstück seines Nachbarn handgreiflich geworden sein – mit einer Kettensäge. Die Sache ist wohl noch nicht ausgestanden.

Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Verteidigung des früheren Fußball-Nationaltorwarts Jens Lehmann Berufung im sogenannten Kettensägen-Prozess eingelegt. „Wir haben auch fristgemäß Berufung eingelegt, warten jetzt auf die schriftlichen Urteilsgründe, um zu entscheiden, wie es weitergeht“, sagte Lehmanns Anwalt Christoph Rückel am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Damit sieht es nach einer weiteren Runde in dem Verfahren aus, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit steht. Als Nächstes müssen nun die Akten zum Landgericht München II. Dort wird der Fall voraussichtlich – sofern nicht beide Seiten ihre Rechtsmittel zurücknehmen – in nächster Instanz noch einmal verhandelt.

Für das Absetzen des Urteils am Amtsgericht sehe das Gesetz eine Frist von fünf Wochen ab Urteilsverkündung vor, erläuterte die Direktorin des Amtsgerichts Starnberg, Monika Andreß. „Nach Absetzen des Urteils werden die Akten dem zuständigen Landgericht München II zugeleitet.“

Lehmann soll auch eine Polizistin beleidigt haben

Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert – und eine Geldauflage von 216.000 Euro. Die Verteidigung des 54-Jährigen verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

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