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Mordversuch und Geiselnahme: Haftstrafe für 25-Jährigen

wochentlich.deBy wochentlich.de11 September 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Mordversuch und Geiselnahme: Haftstrafe für 25-Jährigen
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„Irrational“ nannte der Richter die Taten, für die ein 25-Jähriger in Berlin verurteilt wurde. Offenbar wegen privater Probleme brachte er ein Zufallsopfer fast um und nahm später eine Geisel.

Das Landgericht Berlin hat am Dienstag einen 25-Jährigen wegen versuchten Mordes und einer Geiselnahme zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Wegen einer krankhaften Persönlichkeitsstörung wurde der Mann als eingeschränkt schuldfähig eingestuft.

Die Taten des 25-Jährigen hatten Anfang des Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht. In der Nacht auf den 28. Februar hatte er nahe dem Bahnhof Ostkreuz in Berlin-Friedrichshain mit einem Messer von hinten auf einen 52-jährigen Mann eingestochen. Er kannte den Mann nicht, sondern suchte sich ein Zufallsopfer aus. Als der 52-Jährige hilflos am Boden lag, trat der Täter ihm laut Gericht „in Tötungsabsicht“ mehrfach gegen den Kopf. Der Mann überlebte die Attacke.

Doch damit nicht genug. Der Täter fuhr nach seiner Tat in seinen Heimatort, ins niedersächsische Sehnde. Dort nahm er ein Bekennervideo auf, in dem er den Angriff in Berlin gestand. Dieses Video stellte er ins Internet. Er habe bei dem Angriff „nichts empfunden“, sagte der 25-Jährige vor laufender Kamera.

Das veröffentlichte Video erzielte aber offenbar nicht den Effekt, den sich der Täter erwünscht hatte: Aufmerksamkeit. Deshalb fuhr ins Rathaus von Sehnde und nahm dort – wieder mit einem Messer bewaffnet – eine Angestellte als Geisel. Polizisten konnten die Geiselnahme beenden und den Mann festnehmen.

„Der Fall zeichnet sich dadurch aus, dass die Handlungen des Angeklagten irrational anmuten“, sagte der Vorsitzende Richter Mark Sautter. Weil der 25-Jährige von seiner Ex-Partnerin und auch beruflich enttäuscht gewesen sei, habe er den Plan entwickelt, „als Mörder in Erscheinung zu treten, der von der Polizei nicht zu fassen ist“. Es handele sich um einen Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstruktur – „ein Mann, der sich für besser hält als andere“.

Das Gericht ging davon aus, dass hoher Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum beim Angeklagten eine Psychose ausgelöst hat. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem 25-Jährigen eine krankhafte Persönlichkeitsstörung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung.

Dem Opfer der Messerattacke, das im Prozess als Nebenkläger auftrat, muss der Angeklagte 15.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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