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Auto

Ein Selfie im Auto kann Sie teuer zu stehen bekommen

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Juli 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Ein Selfie im Auto kann Sie teuer zu stehen bekommen
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Ist ein Selfie am Steuer erlaubt? Welche Regeln beim Filmen und Fotografieren im Auto gelten und welche Strafen drohen.

In Zeiten allgegenwärtiger Selbstdarstellung in den sozialen Medien ist das Handy immer mit dabei – und fast überall wird fotografiert und gefilmt. Auch hinter dem Steuer eines Autos. Was hier erlaubt ist und wo hohe Strafen drohen.

Die Gesetzeslage in Deutschland ist eindeutig: Alle Handlungen, die die Aufmerksamkeit des Fahrers vom Verkehrsgeschehen ablenken, sind verboten. Dazu gehören grundsätzlich auch das Filmen und das Fotografieren während der Fahrt. Jesco Hußlein von der HUK Autowelt erklärt: „Schließlich kommt es bei hohen Geschwindigkeiten wortwörtlich auf jeden Augenblick an: Ist man zum Beispiel bei 120 km/h nur eine Sekunde abgelenkt, legt man in dieser Zeit 33 Meter oder durchschnittlich acht Autolängen zurück.“

Neben dem Handy in der Hand oder dem Tablet auf der Konsole sind auch Videocalls und Livestreams verboten, selbst wenn die Kamera oder das Smartphone befestigt ist. Zudem darf niemand gegen seinen Willen gefilmt werden und das Veröffentlichen von Aufnahmen von erkennbaren Personen und Kennzeichen ist verboten. Achten Sie also darauf, dass möglichst nur Ihr eigenes Gesicht zu sehen ist.

Doch es gibt auch Ausnahmen. Sich selbst beim Fahren zu filmen, ist theoretisch in Ordnung, solange das Handy oder die Kamera in einem Halter befestigt ist und die Aufnahme bei ausgeschaltetem Motor gestartet und beendet wird.

Wichtig zu wissen: Eine etwaige Start-Stopp-Automatik beim Ampelstopp oder im Stau reicht nicht aus, da Sie hier noch immer am Verkehr teilnehmen. Wichtig ist auch, dass Sie dabei nur sehr kurz und selten in die Kamera oder auf das Display schauen. Das Handy in der Halterung darf zudem nicht die Sicht auf den Straßenverkehr einschränken, auch Mikrofone oder anderes Equipment dürfen den Rundumblick nicht behindern.

Das Einschalten der Innenraumbeleuchtung zur besseren Ausleuchtung der Aufzeichnung ist grundsätzlich erlaubt. „Wichtig ist allerdings, dass zu keiner Zeit Licht aus dem Fahrzeug scheint, weil das andere Verkehrsteilnehmer ablenken kann“, so Hußlein. Außerdem muss die nachgerüstete Beleuchtung abschaltbar sein.

Ist das nicht der Fall, wird die Beleuchtung bei der nächsten Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel gewertet. Bedenken Sie auch, dass die Innenraumbeleuchtung vorrangig nachts zur Gefahr werden kann: Ihre Augen können sich dann schlechter auf die Dunkelheit außerhalb des Autos einstellen.

Wer beim Autofahren mit Smartphone und Kamera hantiert, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung drohen 150 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Sachbeschädigung erhöhen sich die Strafen auf 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Besonders junge Fahrer sollten vorsichtig sein. Jesco Hußlein warnt: „Neben den üblichen Sanktionen droht zudem ein kostenpflichtiges Aufbauseminar, wenn der Fahrer noch in der Probezeit ist. Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Bei wiederholtem Verstoß kann die Strafe sogar noch höher ausfallen.“

Die Strafe für eine nicht zugelassene Beleuchtung beginnt bei 20 Euro. In gravierenden Fällen kann das Bußgeld auf 50 Euro steigen. In diesem Fall erlischt zudem die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

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