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Das EES werde zwar zweifellos die Grenzkontrollen und das Migrationsmanagement verbessern, es werde aber auch erhebliche operative Herausforderungen für die EU-Mitgliedsstaaten schaffen, die sich auf die Erfahrungen der Reisenden an den Grenzübergangsstellen auswirken könnten, schreibt Tony Mercer.
In den letzten Jahrzehnten mussten sich die Regierungen mit einem beschleunigten Wachstum des weltweiten Reiseverkehrs auseinandersetzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Länder als bevorzugte Destination für Tourismus, Handel, Investitionen und Bildung wahren.
Gleichzeitig müssen sie jedoch auch mit der Notwendigkeit umgehen, sich in einem sich rasch verändernden wirtschaftlichen, politischen, sozialen und sicherheitspolitischen Umfeld zurechtzufinden, in dem die öffentliche Sicherheit zunehmend bedroht ist.
Diese Prioritäten haben zur Entwicklung neuer biometrischer und digitaler Technologien geführt, die zu effizienteren, effektiveren und sichereren Grenz- und Migrationsdiensten im Ausland und im Inland geführt haben.
Im Mittelpunkt dieser Dienste steht mittlerweile die Identitätssicherung.
Was wird sich im Oktober ändern?
Eine dieser zentralen Entwicklungen ist das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES), das im Oktober in Kraft treten und die derzeitige Praxis des manuellen Abstempelns von Reisepässen ersetzen soll. Es automatisiert die Registrierung von Reisenden aus Drittstaaten bei jedem Überschreiten einer EU-Außengrenze und ist damit eine der wichtigsten Entwicklungen.
Durch die Registrierung von Fingerabdrücken, Gesichtsbild sowie Datum und Ort der Ein- und Ausreise einer Person soll das EES die Qualität der Grenzkontrollen verbessern, irreguläre Migration verhindern und die Sicherheit erhöhen.
Das System soll außerdem dazu beitragen, echte Reisen in die EU zu erleichtern und zugleich eine systematische und zuverlässigere Identifizierung von Personen ermöglichen, die sich über die zulässige Aufenthaltsdauer hinaus im Land aufhalten, und von illegalen Einwanderern.
Die Umsetzung des EES wird die EU-Mitgliedstaaten allerdings vor operative Herausforderungen stellen – darunter komplexere Grenzströme. Weitere Herausforderungen sind zusätzliche Bearbeitungszeiten, Infrastrukturbelastungen und Interoperabilität.
Die EU-Mitgliedstaaten passen ihre Verfahren bereits an, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Die Grenzübertritte für Drittstaatsangehörige werden sich ändern, und dies kann längere Bearbeitungszeiten mit sich bringen.
Die EES-Verordnung sieht nationale Erleichterungsprogramme vor, um eine beschleunigte Grenzabfertigung für Reisende mit geringem Risiko, die vorab überprüft und vorab registriert wurden, zu ermöglichen. Obwohl einige Behörden Interesse daran gezeigt haben, lag ihre anfängliche Priorität auf der Einführung der Selbstregistrierungskiosk-Technologie an den Grenzkontrollpunkten.
Kann die EU von der Zusammenarbeit mit externen Anbietern profitieren?
Eine Möglichkeit zur Rationalisierung des Prozesses besteht darin, dass die EU-Mitgliedsstaaten vertrauenswürdige externe Dienstleister einbeziehen, um einige der Herausforderungen, die sich aus dem neuen System ergeben, zu mildern. Diese Anbieter nutzen ihre biometrischen Erfassungsfunktionen, um Reisende in die EU vorab zu registrieren – insbesondere dann, wenn aufgrund betrieblicher Zwänge die Gefahr von Störungen besteht.
Die Zusammenarbeit mit solchen externen Anbietern ist nichts Neues. Als die Rolle biometrischer Technologien bei der Visumsvergabe immer wichtiger wurde, führte dies zu einer erheblichen Belastung der konsularischen Ressourcen.
Die biometrische Erfassung erfordert eine physische Interaktion mit den Antragstellern, was die vorhandene Infrastruktur, die Personalressourcen, die geografische Reichweite, die Kapazitäten und die Finanzierung belastet. Zudem besteht die Notwendigkeit, Systeme und Geschäftsprozesse zu integrieren, um die Integrität und Sicherheit des Antragsprozesses zu gewährleisten.
Zur Lösung solcher operativer Probleme wandten sich die EU-Regierungen an externe Anbieter, die sie bei der vorurteilsfreien Abwicklung ihrer Visa-Erteilungsdienste unterstützen sollten, etwa bei der biometrischen Erfassung (einschließlich der sicheren Übertragung der Daten an nationale Systeme) und der Visumantragsverwaltung.
Die Zusammenarbeit mit solchen Anbietern zur Erbringung dieser Dienste ist heute ein wesentlicher Bestandteil der Grenz- und Migrationsdienste auf der ganzen Welt. Diese Zusammenarbeit hat den Personal-, Infrastruktur- und Finanzdruck verringert und gleichzeitig die Prozesse rationalisiert.
Das EES wird zweifellos die Grenzkontrollen und das Migrationsmanagement verbessern, es wird jedoch auch erhebliche operative Herausforderungen für die EU-Mitgliedstaaten mit sich bringen, die sich auf die Erfahrungen der Reisenden an den Grenzübergangsstellen auswirken könnten.
Hier können externe Anbieter einen Mehrwert schaffen, indem sie einen optimierten Prozess für Drittstaatsangehörige ermöglichen, die in die EU reisen.
Tony Mercer ist ein ehemaliger hoher britischer Beamter, der auf Grenz-, Migrations- und Identitätsmanagement spezialisiert ist.
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