Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht. Doch der Aufwand kann sich lohnen – wenn man weiß, was man alles geltend machen kann.
Das Wichtigste im Überblick
Manch einer muss das Wort „Steuererklärung“ nur hören, da fängt er schon an zu gähnen. Lästiger Papierkram, öde Arbeit – so ist sie bei vielen Deutschen verschrien.
Doch wer sich etwas reinhängt, kann mit einer stattlichen Rückerstattung rechnen. Man muss nur wissen, wie. t-online hat 15 Tipps gesammelt:
1. Hundefrisör
Die Deutschen lieben ihre Hunde. Die über zehn Millionen Frauchen und Herrchen wissen aber auch, dass die Haltung ihrer Vierbeiner ins Geld gehen kann. Bestimmte Kosten lassen sich jedoch geltend machen. So sparen Sie mit Ihrem Haustier Steuern.
Wer seinen Liebling etwa nicht im Hundesalon, sondern zuhause von einem Hundefrisör scheren oder trimmen lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, erklärt der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Na dann, ab die Matte – aber nur in den eigenen vier Wänden!
2. Pflegekosten
Im fortgeschrittenen Alter geht vieles im Haushalt nicht mehr so leicht von der Hand. Manche Senioren brauchen auch jemanden, der ihnen beim Einkaufen, Kochen oder bei der täglichen Körperpflege hilft. Viele dieser Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden.
Das hängt aber davon ab, ob der Steuerzahler als Pflegebedürftiger anerkannt ist oder ohne Pflegegrad lediglich Hilfe im Alltag benötigt, sagt Ulrich Reimann vom Steuerberaterverband Düsseldorf. Wer nicht als pflegebedürftig eingestuft ist und Unterstützung braucht, kann bis zu 20 Prozent der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Lesen Sie hier, wie Sie Pflegekosten geltend machen.
3. Sofortabschreibung für Selbstständige
Die jährliche Steuererklärung ist für Freiberufler und Selbstständige viel umfangreicher als für einen Arbeitnehmer. Inzwischen gibt es aber eine gute Nachricht: Die Grenzen für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern – etwa Bürostuhl, Ladeneinrichtung oder Smartphone – wurden von 410 auf 800 Euro angehoben. Lesen Sie hier, was Selbstständige bei der Steuer beachten müssen.
4. Fort- und Weiterbildungskosten
Wenn Sie sich fortbilden möchten, können Sie die Ausgaben dafür steuerlich absetzen. Das kann sich lohnen, weil Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten ins Geld gehen.
Damit Ihre Weiterbildung steuerlich anerkannt wird, muss eine Bedingung erfüllt sein: Sie sollte es Ihnen möglich machen, Ihre „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“, so steht es im § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dann können Sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.