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15-Jährige als Hexe bezichtigt und zum Tod verdammt

wochentlich.deBy wochentlich.de23 März 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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15-Jährige als Hexe bezichtigt und zum Tod verdammt
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Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit

Teufelspakt: Warum ein junges Mädchen grausam sterben musste


Aktualisiert am 22.03.2025 – 17:20 UhrLesedauer: 3 Min.

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Blick auf Verden mit dem Dom: Im Mittealter wurden in der Stadt vermeintliche Hexen verbrannt. (Quelle: kama71)

Was heute nach einem Märchen klingt, ist brutale Vergangenheit: Einem jungen Mädchen wird ein Pakt mit dem Teufel nachgesagt – von den eigenen Eltern.

Die Domstadt Verden an der Aller hat ein grausames Kapitel Geschichte hinter sich: Mehr als 100 Jahre lang fanden dort Hexenverfolgungen statt. Was das Festnehmen, Foltern und Bestrafen von Menschen meint, denen man Zauberei oder einen Bund mit dem Teufel anhing. Insgesamt gerieten in Verden 80 Frauen und 9 Männer in Hexenprozesse, viele von ihnen wurden getötet. Eine von ihnen war die erst 15 Jahre alte Margarethe Sievers.

Die Tochter des Steinhauers der Stadt wohnte mit ihrem Vater und ihrer Stiefmutter am Mühlentor in Verden an der Aller. Im Januar 1616 hatte sich das Mädchen so gebärdet, als sei sie vom „Teufel leibhaftig besessen“ gewesen. Das geht aus Materialien des Vereins für Regionalgeschichte Verden hervor, dem historische Dokumente vorliegen. Ihr Verhalten lässt sich vermutlich auf Epilepsie zurückführen. Doch ihr furchtbares Schicksal nahm seinen Lauf.

Damals hätten sich die Einwohner von Verden viele Dinge nicht erklären können, sagen die Stadtführerinnen Sabine Lühning und Karin Köster dem „Weser-Kurier“. Unglücke oder seltsames Verhalten habe man auf den Teufel oder das Hexenwerk geschoben.

Margarethe Sievers musste mehrfach vor dem Kirchenaltar in Gegenwart der Gemeinde beten und geistliche Psalmen singen, um sich den Teufel austreiben zu lassen. Ihr Zustand habe sich zwar verbessert, doch im August 1616 lief die 15-Jährige von zu Hause weg. Für ihren Vater und ihre Stiefmutter der Beweis, dass der Teufel sie geholt hatte.

Im September 1616 zeigten sie das Verschwinden ihrer Tochter beim Domkapitel, einem Kollegium von Priestern, an und behaupteten, dass Margarethe schon vor Jahren einen Pakt mit dem Teufel eingegangen sei. Als die 15-Jährige im Januar 1617 im damaligen Fürstentum Lüneburg gefunden wurde, wurde sie zurück nach Verden gebracht und dort verhaftet. Sie musste sich einem peinlichen Verhör unterziehen – der in der Frühen Neuzeit üblichen Folter. Dabei gestand sie, dass der Teufel sie durch „die Luft hinweggeführt“ habe, und bestätigte damit die Anschuldigungen ihrer Eltern – Margarethe galt als Hexe.

Die Beweislage schien eindeutig, sodass die Juristen im Februar 1617 zu dem Urteil kamen, die Jugendliche hinzurichten. Weil sie aber noch jung war, entschied man sich für eine „mildere“ Methode: „Mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode zurichten folgends aber deroselben Cörper anderen zum abschewlichen exempel mit fewer zuverbrennen sei“, heißt es in den Dokumenten des Vereins für Regionalgeschichte Verden. Das Mädchen sollte also enthauptet und anschließend verbrannt werden.

Doch das Domkapitel ließ sich Zeit mit der Hinrichtung, denn in vorangegangenen Verhören hatte Margarethe selbst vier adelige Frauen der Hexerei beschuldigt – ein Skandal! Eine von ihnen konnte fliehen, die drei anderen wurden verhaftet und der Wasserprobe unterzogen, die sie nicht bestanden. Dabei versenkte man eine über Kreuz gefesselte Hexe in kaltem Wasser und wenn sie schwamm, galt sie als überführt.

Für das Domkapitel reichten die Beweise und Anklagen gegen die Frauen, um sie in die für Margarethe Sievers entworfene Urgicht, dem Geständnis, aufzunehmen.

Die angeklagten Hexen wurden dann so brutal gefoltert, dass sie in ihren Gefängniszellen starben. Doch die Gutachter stellten fest, dass der Teufel ihnen den Hals gebrochen haben musste. Das Domkapitel hatte nun Bedenken, der Teufel würde inhaftierten Hexen ins Gefängnis folgen und sie töten. Deshalb wurde die verhaftete Margarethe aus dem Gefängnis „zu errettunge ihrer Seelenheyl und fähligkeit“ entlassen und in ihrem Elternhaus angekettet.

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