RKI-Chef Lars Schaade droht ein Ordnungsgeld für mögliches Schwänzen beim Prozess gegen einen „Querdenken“-Arzt. Es geht um die Frage, ob er richtig geladen wurde.
Verwirrung um die möglichen prominenten Zeugen im Maskenatteste-Prozess am Landgericht Hamburg: Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher muss zumindest am Montag nicht erscheinen, der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, will nicht. Jeweils geht es um die Ladungen.
Seit Monaten wird vor allem im Schwurgerichtssaal gegen Walter Weber verhandelt, Gründer der „Ärzte für Aufklärung“. Er ist angeklagt, weil er zwischen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll.
Kurz vor Ende des Prozesses will seine Verteidigung noch Zeugen auffahren zu der Frage, unter welchen Umständen es überhaupt zur Maskenpflicht gekommen ist. Die Verteidigung will vermitteln, die Maskenpflicht sei Folge der Hochstufung der Risikostufe wegen Covid-19 und die Hochstufung sei nicht wissenschaftlich begründet gewesen. Das RKI hat das zurückgewiesen.
Es wäre das erste Mal, dass Schaade in seiner Funktion bei einem Strafprozess als Zeuge aussagen muss. Am Montag waren Gerichtsvollzieher unterwegs, um im Auftrag der Verteidigung im sogenannten Selbstladeverfahren Ladungen zuzustellen.
Im RKI erreichte die Ladung den Präsidenten Lars Schaade, im Hamburger Rathaus aber nicht Peter Tschentscher (lesen Sie hier mehr dazu). Tschentscher muss deshalb am Montag nicht kommen – die Ladungsfrist ist zu kurz. Die Verteidigung will ihm eine neue zukommen lassen für den 13. Dezember. Die Zustellung soll dann nicht zwingend persönlich an den Bürgermeister erfolgen, sondern an sein Büro, sagte Anwalt Iwan Künnemann t-online.
Lars Schaade erhielt die Ladung für Montag zwar innerhalb der Frist, hat aber dem Gericht am Freitag mitgeteilt, dass er nicht erscheinen werde. Er begründet es mit einer nicht ordnungsgemäßen Ladung – und liegt damit aus Sicht der Verteidigung völlig falsch. Das RKI wollte auf Anfrage dazu am Freitag nicht Stellung nehmen.
Die Verteidigung hat bereits den Höchstsatz an möglichem Ordnungsgeld beantragt für den Fall, dass Schaade fernbleibt: 1.000 Euro. „Er hat nicht selbst über die Ordnungsgemäßheit einer Ladung zu bestimmen“, heißt es im Antrag ans Gericht, der t-online vorliegt. Es liege ein „Fall des Ungehorsams gegenüber einer gesetzlich bestimmten Ladungsregel“ vor, was bei einem Leiter einer Bundesoberbehörde besonders schwer wiege.
In Schaades Absage heißt es, der Ladung habe ein Nachweis gefehlt, dass der Weber-Anwalt wirklich für seinen Mandanten vertretungsberechtigt ist. Das ist allerdings keine Regelung in der Strafprozessordnung. Die Verteidigung verweist darauf, dass die Gerichtsvollzieherin nach Legitimation des Verteidigers das Schreiben zugestellt habe.
Sie weist auch Schaades Argument zurück, er sei nicht vollumfänglich über seine Rechte als Zeuge aufgeklärt worden. Zeugen müssten in der Ladung nur über die Folgen aufgeklärt werden für den Fall, dass sie nicht kommen. Über die Rechte bei der Zeugenvernehmung selbst erfolgt im Gericht eine Belehrung. Schaade sei ordnungsgemäß geladen.
Viele Juristen sind mit dem Selbstlade-Verfahren kaum vertraut, nach dem Tschentscher und Schaade erscheinen sollen. Das Landgericht Hamburg hatte zuvor Anträge abgelehnt, diese Zeugen selbst zu laden. Es hielt ihr Erscheinen nicht für nötig. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass die Verteidigung dann selbst laden kann und dafür selbst Zeugenentschädigung hinterlegen und über Gerichtsvollzieher die Ladung verschicken muss. Für Tschentscher hat die Verteidigung 300 Euro hinterlegt, für den aus Berlin anreisenden Schaade 700 Euro.
Beim Termin im Prozess hat das Gericht nur eingeschränkte Möglichkeiten, den Zeugen dann nicht mehr zur Beweisfindung zuzulassen. In der Verhandlung gegen Weber ist bereits ein Arzt, den das Gericht nicht hören wollte, doch noch zum Zeugen geworden.